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Bundesregierung will telefonische Krankschreibung abschaffen – Attest soll wieder ab dem ersten Krankheitstag Pflicht werden

Die Bundesregierung plant eine weitreichende Änderung im Umgang mit Krankmeldungen. Nach den aktuellen Plänen soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Künftig sollen Beschäftigte grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen.

Bundeskanzler Friedrich Merz begründet den Schritt mit den aus seiner Sicht zu hohen Krankenständen in Deutschland. Die Bundesregierung wolle damit Fehlzeiten reduzieren und sicherstellen, dass Krankmeldungen wieder stärker ärztlich überprüft werden. Ziel sei es nach Angaben aus Regierungskreisen, das Gesundheitssystem zu entlasten und den Missbrauch von Krankschreibungen einzudämmen.

Auslöser für die Diskussion ist unter anderem ein bislang unveröffentlichter Gesundheitsförderungsbericht des Bundesinnenministeriums, über den die Frankfurter Rundschau berichtet. Demnach lagen die krankheitsbedingten Fehltage in den Bundesbehörden im Jahr 2024 über dem bundesweiten Durchschnitt. Besonders auffällig seien die hohen Krankenstände beim Bundesrat und beim Deutschen Bundestag gewesen.

Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung dürfte viele Arbeitnehmer betreffen. Während Befürworter argumentieren, dass strengere Regeln zu weniger Fehlzeiten führen könnten, warnen Kritiker vor zusätzlichen Belastungen für Arztpraxen und Patienten. Gerade Menschen mit leichten Infekten müssten künftig wieder persönlich eine Praxis aufsuchen, obwohl sie sich eigentlich auskurieren sollten.

Ob und wann die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bereits jetzt sorgt das Vorhaben jedoch für intensive Diskussionen in Politik, Wirtschaft und der Bevölkerung.

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