StartAktuellEuGH verhängt Millionenstrafe gegen Ungarn – Regierung hält trotz Sanktionen an hartem...

EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Ungarn – Regierung hält trotz Sanktionen an hartem Migrationskurs fest

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen der Missachtung eines früheren Urteils zum europäischen Asylrecht zu einer Pauschalstrafe von 200 Millionen Euro sowie zu einem Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hat Ungarn die verpflichtenden Vorgaben des EU-Asylrechts über einen längeren Zeitraum nicht umgesetzt und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Die ungarische Regierung weist die Entscheidung jedoch entschieden zurück und lehnt die Zahlung der Strafe ab. Ministerpräsident Viktor Orbán und seine Regierung halten unverändert an ihrer strikten Migrationspolitik fest. Nach ihrer Auffassung habe der Schutz der eigenen Staatsgrenzen und die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang. Ungarn werde deshalb auch künftig keine Änderungen an seiner bisherigen Asyl- und Grenzpolitik vornehmen.

Als Reaktion auf die ausbleibende Zahlung kündigte die Europäische Kommission an, die offenen Beträge mit EU-Fördermitteln zu verrechnen. Das bedeutet, dass Ungarn entsprechende Gelder aus dem EU-Haushalt in geringerer Höhe erhalten könnte, solange die verhängten Strafzahlungen nicht beglichen werden.

Die Debatte um die ungarische Migrationspolitik wird inzwischen auch von der Opposition mitgeprägt. Péter Magyar, der als einer der bekanntesten Oppositionspolitiker des Landes gilt, erklärte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass auch er an einer konsequenten Migrationspolitik festhalten wolle. Nach seinen Aussagen werde Ungarn weiterhin keine Migranten ohne Aufenthaltsrecht aufnehmen. Damit macht er deutlich, dass es in der Frage der illegalen Migration innerhalb Ungarns parteiübergreifend Überschneidungen gibt – auch wenn sich Regierung und Opposition in vielen anderen politischen Themen deutlich unterscheiden.

Der Konflikt zwischen Ungarn und den europäischen Institutionen besteht bereits seit mehreren Jahren. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über die Asylpolitik, den Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Einhaltung europäischer Rechtsvorgaben. Während Brüssel auf die Umsetzung gemeinsamen EU-Rechts pocht, verweist die ungarische Regierung auf die nationale Souveränität und das Recht jedes Mitgliedstaates, selbst über seine Migrationspolitik zu entscheiden.

Mit der Rekordstrafe des Europäischen Gerichtshofs erreicht dieser Streit nun eine neue Dimension. Ob die angekündigte Verrechnung mit EU-Fördermitteln zu einer Änderung des ungarischen Kurses führen wird, bleibt abzuwarten. Die Regierung in Budapest hat bislang deutlich gemacht, dass sie ihre migrationspolitische Linie trotz finanzieller Konsequenzen nicht aufgeben will.

RELATED ARTICLES

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Most Popular

Recent Comments